Wir sind eine Konversationsgruppe aus Collado Villalba und Umgebung, die sich jeden Freitagmorgen trifft, um Deutsch zu üben.
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Sonntag, 10. November 2013

Bis zu ein Jahr Haft für Sex im Freien

Immer wieder wird die Polizei gerufen, wenn Pärchen in der Öffentlichkeit Sex haben. Denn das ist kein Kavaliersdelikt. Unter Umständen droht sogar Gefängnis. 

Manche Paare mögen das Risiko erwischt zu werden und haben deshalb Sex im Freien. Doch damit können sie sich saftige Geldbußen oder sogar eine Freiheitsstrafe einhandeln.


Die heißesten Tage des Jahres treiben die Menschen nach draußen: Baden gehen, Fahrrad fahren oder Inlineskaten gehören zu den beliebtesten Freiluft-Aktivitäten. Manche wollen jedoch auch ihre Bettgewohnheiten ins Freie verlagern - zum Unmut der Passanten. Wenn sich ein Paar im Freien sexuell vergnügt, fühlen sich ungewollte Zeugen oft beschämt und rufen die Polizei.


Das "sittliche Empfinden der Leute" nicht überschreiten


Doch wo beginnt die Ordnungswidrigkeit überhaupt? Sven Müller von der Münchner Polizei kann das nicht genau definieren: "Das Gesetz betrifft sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit. Wo diese genau beginnen ist nicht ganz klar. Aber es geht vor allem darum, das sittliche Empfinden der Leute nicht zu stören." Ein normaler Kuss gehöre sicherlich nicht dazu. Wenn dieser 20 Minuten dauere, sehe die Sache wieder anders aus. Es liegt auch im Ermessen der Beamten ob die Handlung zur Anzeige gebracht wird, oder nicht.

Bei den meisten Fällen handelt es sich um normale Ordnungswidrigkeiten. Doch wenn die Handlung mit dem Vorsatz geschieht, beobachtet zu werden, besteht eine sogenannte "Erregung öffentlichen Ärgernisses". "Den meisten Pärchen gefällt einfach das Risiko erwischt zu werden, dann besteht eine einfache Ordnungswidrigkeit. Wenn der Geschlechtsverkehr allerdings vor anderen Personen vollzogen wird, ist das eine Straftat", erklärt Robert Göppel von der Augsburger Polizei. Besonders geahndet würden sexuelle Handlungen vor Kindern: "Bei Vorsatz besteht der Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern".

Müller zufolge sollten Zeugen von öffentlichen sexuellen Handlungen die Polizei rufen. Die Beamten kämen dann an den Ort des Geschehens, um die Personalien des Paars aufzunehmen. "Die Leute werden dann über den Tatverdacht belehrt und die Anzeige verfasst", sagt Müller. Das Prozedere unterscheide sich also nicht von anderen kleineren Straftaten.



Meist werden Geldstrafen verhängt


Die Strafe für "Erregung öffentlichen Ärgernisses" hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wieviele Leute haben die Aktion beobachtet? Waren Kinder dabei? Wie weit gingen die Handlungen? Selbst der Ort kann eine Rolle spielen, wie bei einem Fall in Rennertshofen im Januar 2010. Ein Polizist und seine Freundin hatten während eines Gottesdienstes Sex in der Kirche. "Das Gericht entscheidet, ob und wie schwer die äußeren Umstände wiegen", erklärt Müller. Entsprechend fällt dann auch das Strafmaß aus.

Konkret droht für Sex in der Öffentlichkeit bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe - wie in den meisten Fällen. Laut Müller wird die Münchner Polizei aber nicht allzu oft zu derartigen "Verkehrs-Verstößen" gerufen. Nur im September steige die Zahl der Fälle innerhalb zwei Wochen drastisch an: Dann ist Wiesn.

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